Anpassungsqualifizierung für Kita-Fachkräfte in Schleswig-Holstein
Der Fachkräftemangel an Kitas in Schleswig-Holstein ist unbestritten. In diesem Zusammenhang hat das Land Schleswig-Holstein eine aktualisierte Verordnung herausgegeben, welche Quereinsteiger*innen verschiedener (Gesundheits-)Berufsgruppen ab 2022 die Möglichkeit gibt, mit einer Qualifikation, die 480 Unterrichtseinheiten umfasst, als Fachkraft gemäß Personalqualifikationsverordnung (PQVO) eingesetzt zu werden. Dies ist für Fachkräfte möglich, die bereits 5 Jahre (befristet bis 31. August 2026) und länger in der Kita eingesetzt wurden.
Interessent*innen und die Träger der Kieler Kindertageseinrichtungen müssen vor der Anmeldung klären, ob eine Anerkennung als Fachkraft möglich ist.
Die Ansprechpartnerinnen in Kiel sind:
Frau Tikvic, Tel.: 901-5364 und
Frau Koester, Tel.: 901-5365
Qualitaetssicherung-Kinderbetreuung@kiel.de
Interessent*innen aus anderen Kreisen klären dies bitte mit ihren dafür zuständigen Ansprechpartner*innen.
Starttermin für Kiel ist der 20. November 2023.
Die Anpassungsqualifizierung erfolgt in der Regel jeweils Vollzeit über eine Woche im Monat. Die Maßnahmenkosten liegen bei 4490 Euro für 9 Monate. Eine Reduzierung durch Staffelung und gegebenenfalls durch Landesmittel ist noch offen.
50 Prozent der Lehrgangskosten werden zum Lehrgangsbeginn fällig.
Teilnehmer*innen, für die eine Kostenübernahme oder Förderung nicht vorgesehen ist, ermöglichen wir eine Ratenzahlung, 9 Raten zu je 499 Euro monatlich, für die Dauer der Ausbildung. In gleicher Weise steht die Finanzierung auch für einen Teilbetrag zur Verfügung.
Im Zentrum der 480-UE-Anpassungsqualifizierung steht eine an den Volkshochschulen angebotene Basisqualifizierung von 400 Unterrichtseinheiten (UE) in 8 Präsenz-Wochen. Das inhaltliche Curriculum orientiert sich an der Inhaltsübersicht zur Qualitätssicherung im Rahmen frühkindlicher Bildung des Landes Schleswig-Holstein (für Personen §4 Nr.4 PQVO) und deckt somit alle relevanten Bereiche ab.
Module – jeweils 1 Woche in Vollzeit
Modul 1 Berufserkundung - 100 UE
Modul 2 Kommunikation/Interaktion - 80 UE
Modul 3 Organisation/Recht – 60 UE
Modul 4 Prozesse/Dokumentation – 100 UE
Modul 5 Teamarbeit - 20 UE
Modul 6 Gesundheitsprävention - 20 UE
Abschlusskolloquium inklusive Auswertung - 20 UE
In 3 Modulen sowie dem Abschlusskolloquium findet ein Leistungsnachweis statt.
Bei mindestens fünfjähriger Tätigkeit in einer Kindertagesstätte gehen wir davon aus, dass in dieser Zeit mindestens 80 UE (cirka 20 UE pro Jahr) an fachspezifischen Fort- und Weiterbildungen absolviert wurden. Somit reduziert sich bei unserer Basisqualifikation der Umfang auf 400 UE bei Vorlage entsprechender Nachweise.
Die Teilnehmer*innen, die über einen Quereinstieg an der Qualifikation teilnehmen, benötigen zur Erreichung der 480 Stunden noch weitere Fortbildungsmaßnahmen. Hierfür bietet sich das Kita-Weiterbildungsprogramm an.
Eine Verkürzung der 400 Unterrichtseinheiten ist im Rahmen der Qualitätssicherung und Anerkennung durch den Träger der örtlichen Jugendhilfe im Anschluss an die Maßnahme nicht möglich.
Modul 1: Berufserkundung 100 UE
1.1 Berufliche Motivation und Reflexion (8 UE)
1.2 Haltung (12 UE)
1.2 Berufsrolle im biografischen Kontext (4 UE)
1.3 Selbstreflexion (8 UE)
1.4 Stellung zu anderen Berufsfeldern und Professionen (4 UE)
1.5 Auftrag, Aufgaben und Ziele der Kindertagesbildung (16 UE)
1.6 Aktuelle Entwicklungen politische, soziale, rechtliche und ökonomische Entwicklungen (4 UE)
1.7 Zielgruppen und pädagogische Handlungsfelder (12 UE)
1.8 Entwicklungspsychologie (12 UE)
1.9 Leistungsnachweis – Selbststudium (20 UE)
Modul 2: Kommunikation/Interaktion 80 UE
2.1 Aufbau und Gestaltung sozialer Beziehungen unter Beachtung individueller Lebenswelten (12 UE)
2.2 Nähe und Distanz (4 UE)
2.3 Wahrnehmung und Beobachtung (8 UE)
2.2 Entwicklungswege und Resilienz (4 UE)
2.4 Gestaltung von Übergängen (4 UE)
2.5 Kommunikation und Gesprächsführung (16 UE)
2.6 Interaktionsgestaltung und Gruppenleben (16 UE)
2.7 Partizipatives, pädagogisches Handeln (16 UE)
Modul 3: Organisation/Recht 60 UE
3.1 Rechtliche Bestimmungen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, angrenzender Rechtsgebiete sowie Bezüge zum internationalen Vergleich (4 UE)
3.2 Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen (4 UE)
3.3 Unterstützungs- und Beratungssysteme im Sozialraum (4 UE)
3.4 Konfliktmanagement (4 UE)
3.5 Aktuelle Konzepte der Inklusion (8 UE)
3.6 Genderaspekte (4 UE)
3.7 Individuelle Entwicklungswege (4 UE)
3.8 Ressourcenorientiertes Arbeiten (4 UE)
3.9 Hygiene und Pflege (4 UE)
3.10 Leistungsnachweis – Selbststudium (20 UE)
Modul 4: Prozesse/Dokumentation 100 UE
4.1 Kindeswohl und Kinderschutz (12 UE)
4.2 Zusammenarbeit mit der Grundschule und anderen Partnern im Sozialraum (4 UE)
4.3 Gestaltung der Lernumgebung und Wahrnehmung von Bildungsanlässen (4 UE)
4.4 Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen (12 UE)
4.5 Beobachtung und Dokumentation (8 UE)
4.6 Förderung in den einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereichen gemäß Bildungsleitlinien (12 UE)
4.7 Ernährung und Bewegung (8 UE)
4.8 Leistungsnachweis – Selbststudium (40 UE)
Modul 5: Teamarbeit 20 UE
5.1 Kommunikation und Konfliktmanagement (4 UE)
5.2 Entwicklung und Gestaltung von Teamprozessen (8 UE)
5.3 Methodenvielfalt (4 UE)
5.4 Rollen und Funktionen im (multiprofessionellen) Team (4 UE)
Modul 6: Gesundheitsprävention 20 UE
6.1 Körpererfahrung / Sexualpädagogik (4 UE)
6.2 Zahngesundheit (4 UE)
6.3 Gesundheit von Fachkräften (4 UE)
6.4 Unfallprävention (4 UE)
6.5 Gesundheitsbewusstsein und Schaffung gesunder Lebenswelten (4 UE)
Abschlusskolloquium 20 UE inklusive Auswertung
Zum Ende der Maßnahme erfolgt ein Abschlusskolloquium. Nach erfolgreicher Realisierung stellt die Volkshochschule ein entsprechend aussagekräftiges Zertifikat aus. Die endgültige Anerkennung erfolgt daraufhin durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Fachinformation zu den Änderungen in der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) mit Wirkung vom 20. Mai 2022:
Zu b) § 4 Nr. 5: Personen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung als pädagogische Kraft in einer Kindertageseinrichtung, die eine Qualifizierung im Bereich frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung im Umfang von mindestens 480 Stunden absolviert haben
Fachinformation zu den Änderungen in der Personalqualifikationsverordnung (PQVO)
Start der Fortbildung: 20. November 2023
20. bis 24. November 2023
11. bis 15. Dezember 2023
15. bis 19. Januar 2024
19. bis 23. Februar 2024
04. bis 08. März 2024
18. bis 22. März 2024
13. bis 17. Mai 2024
17. bis 21. Juni 2024
jeweils 9 bis 14.15 Uhr
Anpassungsqualifizierung in Kürze
Kursnummer: 23F35170
Kursstart: 20. November 2023, 9 bis 14.15 Uhr
(40 Termine)
Kursleitung: Jörg Asmussen
Kursort: vhs - Raum B.118,
Muhliusstr. 29/31, 24103 Kiel
Informationen & Anmeldung
Oliver Noelle
Tel.: (0431) 901-5217
noelle@foerde-vhs.de
Förde-vhs, Muhliusstraße 29/31
24103 Kiel
Bitte vor der Anmeldung Berechtigung prüfen! Kieler Interessent*innen und Einrichtungen wenden sich dazu an
Frau Tikvic, Tel.: 901-5364 und
Frau Koester, Tel.: 901-5365
Qualitaetssicherung-Kinderbetreuung@kiel.de