Bildungsurlaub – Bildungsfreistellung
Das Weiterbildungsgesetz (WBG) des Landes Schleswig-Holstein gewährt einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Danach gilt:
- Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie in Schleswig-Holstein beschäftigt sind (mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit) und die Veranstaltung staatlich anerkannt ist.
- Ihnen stehen 5 Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr zu.
- Ihr Arbeitsentgelt wird während der Freistellung fortgezahlt, die Kurskosten tragen Sie.
Sie sollten Ihren Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn über den geplanten Bildungsurlaub informieren.
Die Förde-vhs bietet die Möglichkeit, Bildungsfreistellung der beruflichen oder auch der allgemeinen Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Diese Kurse stehen dennoch allen Interessierten offen.
Auskünfte erteilt Kathrin Maaßen, Tel.: (0431) 901-5215. Genaue Informationen zur Bildungsfreistellung sind auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein nachzulesen.
Sprachkurse im Bildungsurlaub
Wir empfehlen Ihnen unsere Sprachberatung unter (0431) 901-5207 und -5230, die Einstufungstests der Lehrwerksverlage oder die Fragebögen zur Selbsteinschätzung.