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Sonderrubrik / Bildungsurlaube

Das Weiterbildungsgesetz (WBG) des Landes Schleswig-Holstein gewährt einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung.
Danach gilt:


  • Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie in Schleswig-Holstein beschäftigt sind (mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit) und die Veranstaltung staatlich anerkannt ist.
  • Ihnen stehen 5 Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr zu.
  • Ihr Arbeitsentgelt wird während der Freistellung fortgezahlt, die Kurskosten tragen Sie.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn über den geplanten Bildungsurlaub informieren.

Die Förde-vhs bietet die Möglichkeit, Bildungsfreistellung der beruflichen oder auch der allgemeinen Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Diese Kurse stehen dennoch allen Interessierten offen.

Auskünfte erteilt Kathrin Maaßen, Tel.: (0431) 901-5215. Genaue Informationen zur Bildungsfreistellung sind auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein nachzulesen.


Hinweis zu Sprachkursen im Bildungsurlaub:
Wir empfehlen Ihnen unsere Sprachberatung unter (0431) 901-5207 und -5230, sowie die Einstufungstests und Fragebögen zur Selbsteinschätzung.

Bildungsurlaube

Das Weiterbildungsgesetz (WBG) des Landes Schleswig-Holstein gewährt einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung.
Danach gilt:


  • Sie haben Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn Sie in Schleswig-Holstein beschäftigt sind (mindestens 6 Monate Betriebszugehörigkeit) und die Veranstaltung staatlich anerkannt ist.
  • Ihnen stehen 5 Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr zu.
  • Ihr Arbeitsentgelt wird während der Freistellung fortgezahlt, die Kurskosten tragen Sie.

Sie sollten Ihren Arbeitgeber mindestens 6 Wochen vor Kursbeginn über den geplanten Bildungsurlaub informieren.

Die Förde-vhs bietet die Möglichkeit, Bildungsfreistellung der beruflichen oder auch der allgemeinen Weiterbildung in Anspruch zu nehmen. Diese Kurse stehen dennoch allen Interessierten offen.

Auskünfte erteilt Kathrin Maaßen, Tel.: (0431) 901-5215. Genaue Informationen zur Bildungsfreistellung sind auf der Website der Landesregierung Schleswig-Holstein nachzulesen.


Hinweis zu Sprachkursen im Bildungsurlaub:
Wir empfehlen Ihnen unsere Sprachberatung unter (0431) 901-5207 und -5230, sowie die Einstufungstests und Fragebögen zur Selbsteinschätzung.

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