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Preise, Ermäßigung, Förderung

Bildung muss nicht unerschwinglich sein! Die Kursgebühren der Förde-vhs an den Standorten Kiel, Altenholz und Kronshagen richten sich nach der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Kiel – Förde-vhs.

Bestimmte Personenkreise können Ermäßigungen erhalten, wenn sie ihre Berechtigung dazu nachweisen können.

Die Förde-vhs bietet noch mehr: Wir beraten Sie in Sachen staatlich geförderter Bildung, zum Beispiel zum Weiterbildungsbonus und helfen Ihnen eine geeignete Weiterbildung in der Region zu finden.

Für Kinder und Jugendliche schnüren wir maßgeschneiderte Bildungspaket-Angebote für mehr Teilhabe am außerschulischen Leben, zur Lernförderung und Nachhilfe.

Alles Wichtige zu Entgelten und Ermäßigungen erfahren Sie hier. Für Details schauen Sie bitte in die Entgeltordnung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Kiel – Förde-vhs.


Kursentgelt

Das Kursentgelt zahlen Sie bitte vor dem ersten Veranstaltungstag. Es berechnet sich aus einem Grundentgelt für eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) gegebenenfalls zuzüglich Kosten für Material oder besondere Aufwände. Prüfungsgebühren werden gesondert erhoben und sind direkt an das Institut, das die Prüfung abnimmt, zu zahlen.


Ermäßigungen

Wenn Sie zu einem der nachstehenden Personenkreise gehören, können Sie für die meisten Angebote eine Ermäßigung auf Kursentgelte um 33 oder 50 Prozent erhalten. Die Ermäßigung müssen Sie zusammen mit der Anmeldung beantragen und innerhalb von 10 Tagen einen entsprechenden Beleg nachreichen. Nachträglich kann keine Ermäßigung eingeräumt werden. Haben Sie sich online angemeldet, senden Sie uns bitte innerhalb von 7 Tagen einen Nachweis per Fax (0431) 901-65333 oder per E-Mail (PDF oder JPEG) oder persönlich.

Eine Ermäßigung des Entgelts um 33 Prozent ist möglich für Schüler- und Schülerinnen, Studierende, Auszubildende, für Personen, die ein Berufsfindungsjahr oder ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr leisten, sowie für Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen.

Eine Ermäßigung von 50 Prozent des Entgeltes können Personen beantragen, die Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen, den Kiel-Pass oder den Kieler Seniorenpass vorweisen können. Für diesen Personenkreis kommt auch die Teilnahme an der vhs-Restplatzbörse in Frage.


Kündigung und Kursausfall

Bis 10 Tage vor Kursbeginn können Sie Ihre Kursanmeldung ohne weitere Kosten kündigen. Richten Sie Ihre Kündigung bitte ausschließlich schriftlich an uns. Falls ein von Ihnen gebuchter Kurs nicht zustande kommt, benachrichtigen wir Sie umgehend. Die Kursgebühr erstatten wir Ihnen in diesem Fall zurück. Die ausführlichen Rücktritts- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Kiel – Förde-vhs.

Auch wenn ein vhs-Angebot nicht teuer ist, auch wenn eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden kann – bei sehr geringen Einkommen reicht das Geld für einen vhs-Kurs oft nicht aus. Die vhs-Restplatzbörse macht Bildung bezahlbar.


Wer kann die Restplatzbörse in Anspruch nehmen?

Die Restplatzbörse richtet sich an alle, die einen Anspruch auf eine 50-prozentigen Ermäßigung haben – also alle Personen,

  • die Sozalhilfe oder Bürgergeld beziehen oder
  • die einen Kiel-Pass oder einen Kieler Seniorenpass vorlegen können.


Wie funktioniert die Restplatzbörse?

Drei Tage vor Veranstaltungsbeginn werden freie Kursplätze mit einer 75-prozentigen Ermäßigung abgegeben.
Wenn ein Kurs zum Beispiel 100 Euro kostet, zahlen Ermäßigungsberechtigte nur noch 25 Euro!
Für Kinder bis zu 16 Jahren sind Restplätze in den Kursen der „jungen vhs“ völlig entgeltfrei.


Gilt die Restplatzbörse für alle Kurse?

Leider nicht. Ausgenommen sind alle Veranstaltungen, die mehr als 40 Unterrichtsstunden haben oder mit „nicht ermäßigungsfähig“ ausgewiesen sind.


Was müssen Sie tun?

Drei Tage vor Veranstaltungsbeginn melden Sie sich bei der vhs und legen Ihre Ermäßigungsberechtigung vor. Falls ein freier Platz verfügbar ist, werden Sie in den Kurs eingebucht und können an der Veranstaltung teilnehmen.


Sie haben noch Fragen?

Sie möchten wissen, welche Kursplätze noch frei sind?
Bitte wenden Sie sich an das vhs-Infotelefon: 901-5200.
Wir beraten Sie gern!

Schülerinnen und Schüler aus anspruchsberechtigten Familien können unentgeltliche Lernförderung erhalten, um wesentliche Lernzeile zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die Schule den zusätzlichen Förderbedarf des Kindes bestätigt. Zuvor stellt der Sozialleistungsträger die Kiel-Karte aus. Die Kiel-Karte kann bei der Förde-vhs für Lernförderung eingesetzt werden.

Die elektronische Kiel-Karte gibt es seit dem 1. Februar 2014. Sie löst den Papiergutschein für Leistungen aus dem Bildungspaket ab.

Das Angebot gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.

Wer berechtigt ist, Lernförderung zu beantragen, und wie das geht, erfahren Sie unter der Rubrik Schulen und Kitas und unter kiel.de/bildungspaket. Hier finden Sie auch Hinweise, wie Sie mit der Kiel-Karte umgehen.

Wenn Sie für Ihr Kind Lernförderung beantragen möchten und Fragen dazu haben, dann rufen Sie uns an:

Infotelefon Lernförderung: (0431) 901-5253
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

Damit Kinder und Jugendliche aus anspruchsberechtigten Familien sich am außerschulischen gemeinschaftlichen Leben beteiligen können, wird die Teilhabe am sozialen Leben unterstützt. Pro Monat und Kind steht dafür ein Betrag von 15 Euro zur Verfügung.

Dieses Guthaben ist mit der Kiel-Karte einlösbar, die die zuständigen Stellen seit dem 1. Februar 2014 statt des früheren Gutscheins ausgeben. Auch vhs-Kurse können mit der Kiel-Karte sowie mit noch gültigen Gutscheinen ganz oder teilweise verrechnet werden, insbesondere Veranstaltungen der jungen vhs.

Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden nur Minderjährigen gewährt, also bis zum Alter von 18 Jahren. Weitere Informationen zu den Bedingungen, Anträgen und zuständigen Stellen sowie zum Einsatz der Kiel-Karte unter kiel.de/bildungspaket.

Für eine berufliche Fort- oder Weiterbildung können Sie unter bestimmten Umständen eine Förderung aus dem Landesprogramm Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3) beantragen.
Die Weiterbildungsberatung an der Förde-vhs berät Sie dazu.

Was wird gefördert?
Das Land fördert bis zu 40 Prozent der Kosten von Fort- und Weiterbildungsseminaren, maximal 1.500 Euro pro Kalenderjahr und Antragsteller*in.

Wer kann die Förderung beantragen?
Wer in Schleswig-Holstein arbeitet, kann diese Förderung in Anspruch nehmen, sofern die Weiterbildung bestimmte Bedingungen erfüllt. Ausgenommen sind Beamt*innen und Mitarbeitende einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (Kommune, Land, Gemeinde).

Förderbedingungen

  • Die Weiterbildung muss beruflich relvant sein.
  • Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden dauern und mindestens 160 Euro kosten.
  • Der Weiterbildungsanbieter sollte den Betriebssitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.
  • Die Weiterbildung muss spätestens am 31. Dezember 2028 beendet sein.
  • Für Beschäftigte, die den Weiterbildungsbonus erhalten, muss der Arbeitgeber mindestens 60 Prozent dazuzahlen.
  • Selbständige, Freiberufler*innen sowie Inhaber*innen von Kleinstbetrieben übernehmen den Arbeitgeberanteil selbst.


Antrag stellen
Den Antrag sollten Sie spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn einreichen bei der
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), 5526 – ESF-Förderung, 24091 Kiel

Ausführliche Informationen zur Antragstellung auf www.ib-sh.de

Lassen Sie sich beraten
Ihre Fragen zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein beantwortet unser Mitarbeiter in der Weiterbildungsberatung:

Björn Maletzki
Förde-vhs
– Weiterbildungsberatung –
Muhliusstraße 29-31, 24103 Kiel
(0431) 901-5251

Die Karl-Heinz-Howe-Simon-Fiedler-Stiftung setzt sich für hilfebedürftige Kieler und Kielerinnen im Rentenalter ein und unterstützt im Einzelfall den Besuch von vhs-Kursen finanziell.
 

Was müssen Sie tun?

Melden Sie sich zunächst bei der Stiftung, wenn Sie an einem Kurs, Vortrag oder einer Exkursion interessiert sind. Die Stiftung entscheidet, ob eine Förderung Ihres Anliegens in den Satzungszweck fällt oder nicht. Entscheidet sich die Stiftung, die Kosten für die vhs-Veranstaltung zu übernehmen, buchen Sie den Kurs bei uns.

Die Satzung können Sie auf der Website der Stiftung herunterladen.


Noch Fragen?

Alle Informationen zur Stiftung unter
Karl-Heinz-Howe-Simon-Fiedler-Stiftung
Telefon: (0431) 53 00 70 25
E-Mail:
www.howe-fiedler-stiftung.de

 

Gehörlose oder Hörgeschädigte, die sich für Kurse an der Förde-vhs interessieren, beraten wir gern.

Auf Nachfrage prüfen wir die Möglichkeit, eine*n Gebärdensprach-Dolmetscher*in zu stellen und die Kosten oder Teile der Kosten zu übernehmen.

Ob das geht, ist abhängig von der Art des Kurses und von der Anzahl der Nachfragen.

Wir können nicht garantieren, dass alles, was wir anbieten, von Dolmetscher*innen begleitet werden kann. Auch können wir nicht garantieren, dass wir immer eine*n Dolmetscher*in stellen können. Aber wir freuen uns über jede Anfrage.