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Förde-vhs

Preise, Ermäßigung, Förderung


Inhalt
Entgelte, Ermäßigungen
Bildungsprämie
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (ehemals A1-Förderung)
Bildungspaket: Lernförderung
Bildungspaket: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
 


Entgelte, Ermäßigungen

  • Kursentgelt: Das Kursentgelt zahlen Sie bitte vor dem ersten Veranstaltungstag. Es berechnet sich aus einem Grundentgelt für eine Unterrichtsstunde (45 Minuten) gegebenenfalls zuzüglich Kosten für Material oder besondere Aufwände. Prüfungsgebühren werden gesondert erhoben und sind direkt an das Institut, das die Prüfung abnimmt, zu zahlen.  
  • Ermäßigungen: Um eine Ermäßigung zu erhalten, müssen Sie sie bei der Anmeldung beantragen und innerhalb von 10 Tagen einen entsprechenden Beleg nachreichen. Nachträglich kann keine Ermäßigung eingeräumt werden.
    Wenn Sie sich online angemeldet haben, senden Sie uns bitte innerhalb von 7 Tagen einen Nachweis per FAX 0431 / 901 - 65333 oder per E-Mail (im JPEG-Format) oder persönlich, um eine Ermäßigung zu erhalten.  
  • vhs-Restplatzbörse: Die Restplatzbörse richtet sich an Personen, die Sozialhilfe oder ALG II beziehen, sowie an Inhaber und Inhaberinnen des Kiel-Passes und des Kieler Seniorenpasses. Diesem Personenkreis bietet die Förde-vhs zwei Tage vor Kursbeginn einen Nachlass von 75 Prozent auf freie Restplätze. Melden Sie sich zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der vhs. Falls ein freier Platz verfügbar ist und Sie einen gültigen Beleg für die Ermäßigungsberechtigung vorlegen, werden Sie in den Kurs eingebucht und können an der Veranstaltung teilnehmen.
    Bitte beachten Sie: Ausgenommen sind alle Veranstaltungen, die mehr als 40 Unterrichtsstunden haben oder mit „nicht ermäßigungsfähig“ ausgewiesen sind.  
  • Kündigung und Kursausfall: Bis 10 Tage vor Kursbeginn können Sie Ihre Kursanmeldung ohne weitere Kosten kündigen. Richten Sie Ihre Kündigung bitte ausschließlich schriftlich an uns.
    Falls ein von Ihnen gebuchter Kurs nicht zustande kommt, benachrichtigen wir Sie umgehend. Die Kursgebühr erstatten wir Ihnen in diesem Fall zurück.  
  • Zahlungswege: Mit Ihrer Zustimmung buchen wir nach Beginn des Kurses den Betrag von Ihrem Konto ab. Wenn Sie sich schriftlich anmelden, können Sie auch per Überweisung bezahlen.

Details zu den Geschäftsbedingungen erfahren Sie aus der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Landeshauptstadt Kiel.

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Bildungsprämie

Weiterbildung muss nicht unerschwinglich sein. Beschäftigte mit geringerem Einkommen können einen Prämiengutschein über maximal 500 € erhalten, wenn sie mindestens einen Eigenanteil in gleicher Höhe leisten. Welche Bedingungen Sie erfüllen müssen und welche Weiterbildung für Sie sinnvoll ist, darüber berät Sie in Kiel das Kieler Forum Weiterbildung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu Bildungsprämie und Prämiengutschein.

 


Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (ehemals A1-Förderung)

Unter bestimmten Bedingungen zahlt das Land Schleswig-Holstein einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (ehemals A1-Förderung). Mit dem Weiterbildungsbonus geförderte Weiterbildungen sind in der Regel für den Betrieb kostenfrei. Zum Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein berät Sie das Kieler Forum Weiterbildung.

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Bildungspaket: Lernförderung

Um wesentliche Lernzeile zu erreichen, können Schülerinnen und Schüler aus anspruchsberechtigten Familien unentgeltliche Lernförderung erhalten. Voraussetzung ist, dass die Schule den zusätzlichen Förderbedarf des Kindes bestätigt. Zuvor stellt der Sozialleistungsträger einen Gutschein für die Lernförderung aus, der bei der vhs Kiel eingelöst werden kann. Das Angebot gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Wer berechtigt ist, Lernförderung zu beantragen, und wie das geht, erfahren Sie unter der Rubrik Schulen und Kitas und unter www.kiel.de/leben/sozial/bildungspaket.php.
Wenn Sie für Ihr Kind Lernförderung beantragen möchten und Fragen dazu haben, dann rufen Sie uns an:
Infotelefon Lernförderung: (0431) 901 52 52
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail: lernfoerderung@foerde-vhs.de

 
 


Bildungspaket: Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Damit Kinder und Jugendliche aus anspruchsberechtigten Familien sich am außerschulischen gemeinschaftlichen Leben beteiligen können, wird die Teilhabe am sozialen Leben unterstützt. Pro Monat und Kind steht dafür ein Gutschein von zehn Euro zur Verfügung. Auch vhs-Kurse können mit dem Gutschein in Anspruch genommen werden, insbesondere Veranstaltungen der junge vhs.
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben werden nur Minderjährigen gewährt, also bis zum Alter von 18 Jahren. Weitere Informationen zu den Bedingungen, Anträgen und zuständigen Stellen unter www.kiel.de/leben/sozial/bildungspaket.php.

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